Nach dem Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise erhalten die Landesbeschäftigten Inflationsausgleichszahlungen.
Laut unserem Kenntnisstand sollen die tarifvertraglichen Regelungen auch auf die Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt übertragen werden. Hierzu liegt der Gesetzesentwurf vor.
Der KVSA ist bestrebt, im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung entsprechende Sonderzahlungen zu leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen beträgt die Sonderzahlung einmalig 1.800 € und laufend von Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 € unter Berücksichtigung des jeweiligen Anteilssatzes (Ruhegehalt, Witwen- und Waisengeld). Bei Empfängern von Mindestversorgung gilt der jeweils maßgebliche Mindestruhegehaltssatz (35 % oder 65 %).
Die dafür notwendigen Programmierungen für das Abrechnungsprogramm wurden in Auftrag gegeben. Die Auszahlung wird voraussichtlich ab der Zahlung für den Monat Mai 2024 erfolgen.
Bis dahin bitten wir noch um etwas Geduld.
Ihr KVSA