einheitliches Aktenzeichen im Bereich Beamtenangelegenheiten
In Zusammenhang mit der Einführung des neuen Beihifeabrechnungssystems wurde das individuelle Aktenzeichen der Anspruchsberechtigten für die Bereiche Beamtenversorgung und Beihilfeumlagekasse vereinheitlicht. Das Aktenzeichen der Beamtenversorgung gilt seither auch für die Beihilfeumlagekasse. Wir bitten Sie, dies bei der Antragstellung zu beachten.