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Der Kommunale Versorgungsverband Sachsen-Anhalt (KVSA) ist Ansprechpartner für den kommunalen öffentlichen Dienst im Land Sachsen-Anhalt. 

Er ist Dienstleister für mehr als 150 Mitglieder, zu denen neben Städten, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreisen auch Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts, öffentliche Körperschaften und eingetragene Vereine zählen.

In zwei unterschiedlichen Fachbereichen erbringt er folgende Leistungen für die Beschäftigten seiner Mitglieder.

Beamtenangelegenheiten

  • Berechnung und Zahlung der Versorgungsleistungen (Pensionen)
  • Berechnung und Zahlung der beamtenrechtlichen Krankenfürsorge (Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen)
  • Berechnung und Zahlung der Unfallfürsorgeleistungen (Dienstunfall)

Zusatzversorgung

  • Berechnung und Zahlung der betrieblichen Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung der kommunalen Tarifbeschäftigten
  • freiwillige Altersvorsorge in Form von Riester-Rente, Entgeltumwandlung, Extra-Rente, Arbeitgeberhöherversicherung

Der KVSA ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Rechtsaufsicht wird durch das für Kommunalangelegenheiten zuständige Ministerium ausgeübt. Die Vorschriften über die Aufsicht über Gebietskörperschaften gelten sinngemäß. Die Versicherungsaufsicht wird von dem für Versicherungsaufsicht zuständigen Ministerium ausgeübt.

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