Beamtenversorgung
Wir berechnen und zahlen beamtenrechtliche Versorgungsleistungen an die Beamtinnen und Beamten der Kommunen im Land Sachsen-Anhalt.
Im Versorgungsfall gewähren wir
- Ruhegehälter,
- Hinterbliebenenversorgung (Witwen-/Waisengelder/Sterbegeld),
- Unterhaltbeiträge und/oder gleichartige Bezüge sowie
- Unfallfürsorgeleistungen.
Die Versorgungsberechtigung resultiert aus der Alimentationspflicht der Dienstherren gegenüber den Beamtinnen und Beamten.
Unsere Leistungen erbringen wir im Namen der Dienstherren, die Mitglied des KVSA sind.
Gut zu wissen
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den KVSA
- Satzung des KVSA
- Beamtenversorgungsgesetz
- Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz LSA
- Landesbesoldungsgesetz
- Versorgungsausgleichsgesetz
- Versorgungslastenteilungsgesetz LSA
- Versorgungslastenteilungsstaatsvertrag
- Landesbeamtengesetz
- Kommunalverfassungsgesetz LSA
- Einkommenssteuergesetz
Finanzierung
Wir finanzieren unsere Versorgungsleistungen durch eine Umlage.
Die Einnahmen werden zur
- Deckung der laufenden Zahlung der monatlichen Versorgungsbezüge,
- Gewährung von Dienstunfallfürsorgeleistungen,
- Gewährung von Beihilfen in Krankheitsfällen für Versorgungsempfänger sowie
- Bildung von Rücklagen zur Stabilisierung des Umlagehebesatzes
verwendet.
Der Umlagehebesatz wird von der Verbandsversammlung festgelegt. Er beträgt derzeit 52 v. H der Bemessungsgrundlage.