Inhalt

Beamtenversorgung

Wir berechnen und zahlen beamtenrechtliche Versorgungsleistungen an die Beamtinnen und Beamten der Kommunen im Land Sachsen-Anhalt.

Im Versorgungsfall gewähren wir

  • Ruhegehälter,
  • Hinterbliebenenversorgung (Witwen-/Waisengelder/Sterbegeld),
  • Unterhaltbeiträge und/oder gleichartige Bezüge sowie
  • Unfallfürsorgeleistungen.

Die Versorgungsberechtigung resultiert aus der Alimentationspflicht der Dienstherren gegenüber den Beamtinnen und Beamten.

Unsere Leistungen erbringen wir im Namen der Dienstherren, die Mitglied des KVSA sind.

Gut zu wissen

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über den KVSA
  • Satzung des KVSA
  • Beamtenversorgungsgesetz
  • Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz LSA
  • Landesbesoldungsgesetz
  • Versorgungsausgleichsgesetz
  • Versorgungslastenteilungsgesetz LSA
  • Versorgungslastenteilungsstaatsvertrag
  • Landesbeamtengesetz
  • Kommunalverfassungsgesetz LSA
  • Einkommenssteuergesetz

Finanzierung

Wir finanzieren unsere Versorgungsleistungen durch eine Umlage.

Die Einnahmen werden zur

  • Deckung der laufenden Zahlung der monatlichen Versorgungsbezüge,
  • Gewährung von Dienstunfallfürsorgeleistungen,
  • Gewährung von Beihilfen in Krankheitsfällen für Versorgungsempfänger sowie
  • Bildung von Rücklagen zur Stabilisierung des Umlagehebesatzes

verwendet.

Der Umlagehebesatz wird von der Verbandsversammlung festgelegt. Er beträgt derzeit 52 v. H der Bemessungsgrundlage.