Organe
Die Organe des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt sind:
Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung ist das höchste Gremium des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder vertreten ist. Sie wird mindestens einmal jährlich durch den Vorstand einberufen.
- Wahl des Vorstandes
- Festsetzung des Wirtschaftsplanes
- Entgegennahme der Jahresrechnung und des Schlussberichts sowie Entlastungserteilung
- Änderung der Satzung
- Auflösung des Versorgungsverbandes
Vorstand
Der Vorstand berät und beschließt über alle Angelegenheiten des Verbandes, die nicht der Beschlussfassung der Verbandsversammlung bedürfen und die nicht dem Geschäftsführer obliegen. Er besteht aus neun Vertretern der Mitglieder. Vorsitzender des Vorstands ist Herr Heinz-Lothar Theel. Stellvertretender Vorsitzender ist Herr Bert Knoblauch.
Mitglieder des Vorstandes
- Herr Dr. Burchhardt (Landrat des Landkreises Jerichower Land)
- Herr Klebe (Bürgermeister der Stadt Arendsee)
- Herr Knoblauch (Oberbürgermeister der Stadt Schönebeck)
- Frau Pesselt (Verbandsgemeindebürgermeisterin Verbandsgemeinde Vorharz)
- Herr Schmette (Verbandsgemeindebürgermeister der Verbandsgemeinde Elbe-Heide)
- Bernward Küper (Landesgeschäftsführer Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt)
- Martin Stichnoth (Landrat Landkreis Börde)
- Herr Theel (Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Landkreistages Sachsen-Anhalt)
Geschäftsführer
Der Geschäftsführer wird vom Vorstand des KVSA im Benehmen mit dem Kassenausschuss der Zusatzversorgungskasse bestellt. Er ist Dienstvorgesetzter der Beschäftigten der Körperschaft.
Ihm obliegen:
- Geschäftsführung des Versorgungsverbandes
- gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Versorgungsverbandes
- Vorbereitung und Teilnahme an den Sitzungen des Vorstandes
Seit 01.03.2020 ist Herr André Wähnelt Geschäftsführer des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt.