Unterhaltbeiträge und/oder gleichartige Bezüge sowie
Unfallfürsorgeleistungen.
Die Versorgungsberechtigung resultiert aus der Alimentationspflicht der Dienstherren gegenüber den Beamtinnen und Beamten.
Unsere Leistungen erbringen wir im Namen der Dienstherren, die Mitglied des KVSA sind.
Gut zu wissen
Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise
Laut unserem Kenntnisstand sollen die tarifvertraglichen Regelungen auch auf die Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt übertragen werden. Hierzu liegt der Gesetzesentwurf vor.
Der KVSA ist bestrebt, im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung entsprechende Sonderzahlungen zu leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen beträgt die Sonderzahlung einmalig 1.800 € und laufend von Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 € unter Berücksichtigung des jeweiligen Anteilssatzes (Ruhegehalt, Witwen- und Waisengeld). Bei Empfängern von Mindestversorgung gilt der jeweils maßgebliche Mindestruhegehaltssatz (35 % oder 65 %).
Die dafür notwendigen Programmierungen für das Abrechnungsprogramm wurden in Auftrag gegeben. Die Auszahlung wird voraussichtlich ab der Zahlung für den Monat Mai 2024 erfolgen.
Bis dahin bitten wir noch um etwas Geduld.
Ihr KVSA
Gesetz über den KVSA
Satzung des KVSA
Beamtenversorgungsgesetz
Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz LSA
Landesbesoldungsgesetz
Versorgungsausgleichsgesetz
Versorgungslastenteilungsgesetz LSA
Versorgungslastenteilungsstaatsvertrag
Landesbeamtengesetz
Kommunalverfassungsgesetz LSA
Einkommenssteuergesetz
Wir finanzieren unsere Versorgungsleistungen durch eine Umlage.
Die Einnahmen werden zur
Deckung der laufenden Zahlung der monatlichen Versorgungsbezüge,
Gewährung von Dienstunfallfürsorgeleistungen,
Gewährung von Beihilfen in Krankheitsfällen für Versorgungsempfänger sowie
Bildung von Rücklagen zur Stabilisierung des Umlagehebesatzes
verwendet.
Der Umlagehebesatz wird von der Verbandsversammlung festgelegt. Er beträgt derzeit 52 v. H der Bemessungsgrundlage.