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Beamtenversorgung

Wir berechnen und zahlen beamtenrechtliche Versorgungsleistungen an die Beamtinnen und Beamten der Kommunen im Land Sachsen-Anhalt.

Im Versorgungsfall gewähren wir

  • Ruhegehälter,
  • Hinterbliebenenversorgung (Witwen-/Waisengelder/Sterbegeld),
  • Unterhaltbeiträge und/oder gleichartige Bezüge sowie
  • Unfallfürsorgeleistungen.

Die Versorgungsberechtigung resultiert aus der Alimentationspflicht der Dienstherren gegenüber den Beamtinnen und Beamten.

Unsere Leistungen erbringen wir im Namen der Dienstherren, die Mitglied des KVSA sind.

Gut zu wissen