Inhalt

Anspruchsberechtigte

Anspruch auf Beamtenversorgung haben

  • die Beamtinnen und Beamten,
  • Versorgungsempfänger/innen sowie
  • Arbeitnehmer/innen mit beamtenmäßigen Versorgungrechten

der Kommunen im Land Sachsen-Anhalt.