Anspruchsberechtigte
Anspruch auf Beamtenversorgung haben
- die Beamtinnen und Beamten,
- Versorgungsempfänger/innen sowie
- Arbeitnehmer/innen mit beamtenmäßigen Versorgungrechten
der Kommunen im Land Sachsen-Anhalt.
Anspruch auf Beamtenversorgung haben
der Kommunen im Land Sachsen-Anhalt.