Berechnung einer Versorgungsauskunft
Stand: 13.05.2025
Berechnung einer Versorgungsauskunft
1. Anspruch
Versorgungsberechtigte können gemäß § 5 Abs. 9 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Sachsen-Anhalt (LBeamtVG LSA) i. V. m. § 24 der Satzung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt (KVSA) schriftlich einen Antrag zur Berechnung der Höhe der zukünftigen Versorgungsbezüge (Versorgungsauskunft) stellen.
In Betracht kommen die nachfolgenden Variantenberechnungen:
- Regelaltersgrenze
- Eintritt in den Ruhestand nach Ablauf der Amtszeit für Beamte auf Zeit
- Versetzung in den Ruhestand mit vollendetem 63. Lebensjahr
- Versetzung in den Ruhestand mit vollendetem 60. Lebensjahr bei Schwerbehinderung, sofern nachweislich ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt
- Versetzung in den Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit, sofern die berechtigte Annahme besteht, dass in absehbarer Zeit eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit erfolgt.
Grundsätzlich ist ein Antrag auf höchstens zwei Variantenberechnungen begrenzt.
2. Eingeschränkter Anspruch bei bereits erteilter Versorgungsauskunft
Sofern bereits eine Versorgungsauskunft erteilt wurde, besteht ein Anspruch auf eine erneute Auskunft frühestens nach fünf Jahren oder bei einer wesentlichen Änderung der Sach- und/oder Rechtslage. Eine wesentliche Änderung der Sachlage liegt vor, wenn sich die Beschäftigungsbedingungen der Beamtin oder des Beamten geändert haben (z. B. Bewilligung von Teilzeit, Bewilligung von Urlaub ohne Dienstbezüge, eingeleitetes Dienstunfähigkeitsverfahren).
3. Hinweis: Vorruhestandsabschlag bei Versetzung in den Ruhestand
Durch Versetzung in den Ruhestand (auf Antrag) vermindert sich das Ruhegehalt um 3,6 v. H. pro Jahr vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze; bei Schwerbehinderung oder Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit vermindert sich das Ruhegehalt um 3,6 v.H. pro Jahr vor Ablauf des Monats der Vollendung des 63. Lebensjahres.
4. Antragstellung
Der Antrag kann formlos beim KVSA gestellt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag per E-Mail an beamtenversorgung@kvsa-magdeburg.de zu richten. Bitte reichen Sie zur Berechnung eine Rentenauskunft mit Angabe der Entgeltpunkte und den Versicherungsverlauf ein. Die Rentenauskunft sollte nicht älter als drei Jahre sein. Sofern ein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde, reichen Sie bitte auch den Beschluss des Familiengerichts ein.
5. Bearbeitungszeit
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit einer Versorgungsauskunft beträgt derzeit sechs Monate.