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Dienstherr

Seit 1992 stellen wir die Versorgung Ihrer Beamtinnen und Beamten sicher.

Die Mitgliedschaft im KVSA ist

  • kommunalen Körperschaften vorbehalten, sobald sie Beamtinnen oder Beamte ernennen und
  • anderen juristischen Personen nur auf Antrag möglich.

Die Beamtenversorgung trägt mit ihren Leistungen zur Attraktivität des Beamtentums und somit des öffentlichen Dienstes bei.