Dienstherr
Seit 1992 stellen wir die Versorgung Ihrer Beamtinnen und Beamten sicher.
Die Mitgliedschaft im KVSA ist
- kommunalen Körperschaften vorbehalten, sobald sie Beamtinnen oder Beamte ernennen und
- anderen juristischen Personen nur auf Antrag möglich.
Die Beamtenversorgung trägt mit ihren Leistungen zur Attraktivität des Beamtentums und somit des öffentlichen Dienstes bei.