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Für jede mit einer Beamtin bzw. einem Beamten besetzten Stelle wird eine Umlage erhoben. Für unbesetzte Beamtenstellen gelten Sonderregelungen.

Die Umlage ermittelt sich wie folgt:

Umlage  =  Umlagehebesatz  x  Bemessungsgrundlage

Stichtag für die Umlageerhebung ist der 1. Juli eines jeden Jahres.

 

Umlagehebesatz

Der Umlagehebesatz wird von der Verbandsversammlung beschlossen.

Beschluss vom 08.12.2021 für das Kalenderjahr 2023

  • 52 v. H. der Bemessungsgrundlage

Beschluss vom 14.12.2022 für das Kalenderjahr 2024

  • 54 v.H. der Bemessungsgrundlage

Beschluss vom 12.12.2023 für das Kalenderjahr 2025

  • 54 v.H. der Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage 

Die Bemessungsgrundlage ermittelt sich wie folgt:

Bemessungsgrundlage = 12-facher Wert der monatlichen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge x Altersfaktor

 

Ruhegehaltfähige Dienstbezüge sind:

  • Grundgehalt Endstufe
  • Familienzuschlag Stufe 1
  • allgemeine Stellenzulage
  • sonstige ruhegehaltfähige Dienstbezüge (z. B. Amtszulage)

 Beurlaubungen unter Wegfall der Bezüge und Teilzeitbeschäftigungen werden berücksichtigt.

Altersfaktor

Lebensalter bei Anmeldung

Altersfaktor

bis 45 1,00
> 45 1,50
> 50 2,00
> 60 3,00

Für Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst gelten besondere Altersfaktoren.

Umlagepflicht für unbesetzte Beamtenstellen

Solange noch Versorgung an frühere Stelleninhaber/innen oder deren Hinterbliebene gezahlt wird, bleibt die Umlagepflicht für die unbesetzte Stelle bestehen.
Anzusetzen sind die vollen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der letzten Stelleninhaberin/des letzten Stelleninhabers.
Die Umlage für die unbesetzte Stelle entfällt bei Neuanmeldung einer/eines beim Dienstherren noch nicht beschäftigten Beamtin/Beamten. Es werden ggf. Zuschlagsfaktoren erhoben.

Zuschlagsfaktoren


vorherige/r Stelleninhaber/in:
Laufbahngruppe 1 (A 6 - A 9)
vorherige/r Stelleninhaber/in:
Laufbahngruppe 2 (A 9 - A 12)
vorherige/r Stelleninhaber/in:
Laufbahngruppe 2 (A 13 - B 9)
Stellennachfolger/in:
Laufbahngruppe 1
(A 6 - A 9)
kein Zuschlagsfaktor Umlage x 1,5 Umlage x 2,5
Stellennachfolger/in:
Laufbahngruppe 2
(A 9 - A 12)
kein Zuschlagsfaktor kein Zuschlagsfaktor Umlage x 1,75
Stellennachfolger/in:
Laufbahngruppe 2
(A 13 - B 9)
kein Zuschlagsfaktor kein Zuschlagsfaktor kein Zuschlagsfaktor