Für jede mit einer Beamtin bzw. einem Beamten besetzten Stelle wird eine Umlage erhoben. Für unbesetzte Beamtenstellen gelten Sonderregelungen.
Die Umlage ermittelt sich wie folgt:
Umlage = Umlagehebesatz x Bemessungsgrundlage
Stichtag für die Umlageerhebung ist der 1. Juli eines jeden Jahres.
Umlagehebesatz
Der Umlagehebesatz wird von der Verbandsversammlung beschlossen.
Beschluss vom 08.12.2021 für das Kalenderjahr 2023
- 52 v. H. der Bemessungsgrundlage
Beschluss vom 14.12.2022 für das Kalenderjahr 2024
- 54 v.H. der Bemessungsgrundlage
Beschluss vom 12.12.2023 für das Kalenderjahr 2025
- 54 v.H. der Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage ermittelt sich wie folgt:
Bemessungsgrundlage = 12-facher Wert der monatlichen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge x Altersfaktor
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge sind:
- Grundgehalt Endstufe
- Familienzuschlag Stufe 1
- allgemeine Stellenzulage
- sonstige ruhegehaltfähige Dienstbezüge (z. B. Amtszulage)
Beurlaubungen unter Wegfall der Bezüge und Teilzeitbeschäftigungen werden berücksichtigt.
Altersfaktor
Lebensalter bei Anmeldung |
Altersfaktor |
bis 45 | 1,00 |
> 45 | 1,50 |
> 50 | 2,00 |
> 60 | 3,00 |
Für Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst gelten besondere Altersfaktoren.
Umlagepflicht für unbesetzte Beamtenstellen
Solange noch Versorgung an frühere Stelleninhaber/innen oder deren Hinterbliebene gezahlt wird, bleibt die Umlagepflicht für die unbesetzte Stelle bestehen.
Anzusetzen sind die vollen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der letzten Stelleninhaberin/des letzten Stelleninhabers.
Die Umlage für die unbesetzte Stelle entfällt bei Neuanmeldung einer/eines beim Dienstherren noch nicht beschäftigten Beamtin/Beamten. Es werden ggf. Zuschlagsfaktoren erhoben.
Zuschlagsfaktoren
vorherige/r Stelleninhaber/in: Laufbahngruppe 1 (A 6 - A 9) |
vorherige/r Stelleninhaber/in: Laufbahngruppe 2 (A 9 - A 12) |
vorherige/r Stelleninhaber/in: Laufbahngruppe 2 (A 13 - B 9) |
|
Stellennachfolger/in: Laufbahngruppe 1 (A 6 - A 9) |
kein Zuschlagsfaktor | Umlage x 1,5 | Umlage x 2,5 |
Stellennachfolger/in: Laufbahngruppe 2 (A 9 - A 12) |
kein Zuschlagsfaktor | kein Zuschlagsfaktor | Umlage x 1,75 |
Stellennachfolger/in: Laufbahngruppe 2 (A 13 - B 9) |
kein Zuschlagsfaktor | kein Zuschlagsfaktor | kein Zuschlagsfaktor |