Anspruchsberechtigte
Anspruch auf Beihilfe haben
- die Beamtinnen und Beamten sowie
- die sich im Ruhestand befindlichen Versorgungsempfängerinnen und -empfänger
der Kommunen im Land Sachsen-Anhalt.
Anspruch auf Beihilfe haben
der Kommunen im Land Sachsen-Anhalt.