Dienstunfallfürsorge
Wir erbringen die beamtenrechtliche Dienstunfallfürsorge für die Beamtinnen und Beamten der Kommunen im Land Sachsen-Anhalt.
Bei Dienstunfällen kommen wir insbesondere für folgende Leistungen auf:
- Erstattung aller medizinisch notwendigen und angemessenen Kosten für Heilverfahren, Rehamaßnahmen, Arznei- und Hilfsmittel sowie Pflege
- Unfallausgleich bei länger als sechs Monate bestehender Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 25 %
- Unfallruhegehalt, bei dienstunfallbedingter Versetzung in den Ruhestand
Die Dienstunfallfürsorge ist Teil der Beamtenversorgung und unterliegt der Alimentationspflicht des Dienstherren gegenüber den Beamtinnen und Beamten.
Unsere Leistungen erbringen wir im Namen der Dienstherren, die Mitglied des KVSA sind.
GUT ZU WISSEN
Rechtgrundlagen
- Gesetz über den KVSA
- Satzung des KVSA
- Beamtenversorgungsgesetz LSA
- Heilverfahrensverordnung
Finanzierung
Die Leistungen der Dienstunfallfürsorge werden aus Mitteln der Beamtenversorgung finanziert.
Näheres erfahren Sie hier.