Informationen
Anerkennung/ Ablehnung des Dienstunfalls
Jeder Dienstunfall, der Ihnen von Amts wegen oder durch Meldung der Beteiligten bekannt wird, ist sofort zu untersuchen und an uns zu melden.
Sobald wir Sie darüber informiert haben, ob die aus Anlass des gemeldeten Unfalls entstandenen Kosten übernommen werden, entscheiden Sie über die Anerkennung/Ablehnung des Dienstunfalls. Das Ergebnis ist der Beamtin bzw. dem Beamten durch einen schriftlichen Bescheid bekanntzugeben. Eine Fotokopie der Anerkennung/Ablehnung des Dienstunfalls ist an uns zu übermitteln.
Meldungen und Fristen bei Dienstunfällen
Ihre Beamtinnen und Beamten haben Unfälle, aus denen Ansprüche auf Unfallfürsorge entstehen können, innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren nach Eintritt des Unfalls bei Ihnen zu melden.
Ihrer Mitteilung an uns sind folgende Unterlagen beizufügen:
- bei Wegeunfällen die Anlage Wegeunfall
Wir prüfen als Sachverwalter der Solidargemeinschaft, ob die Voraussetzungen zur Gewährung von Dienstunfallfürsorgeleistungen gegeben sind. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Bestätigung der Kostenübernahme. Anderenfalls erhalten Sie eine Ablehnung der Kostenübernahme mit entsprechender Begründung.
Dienstunfall
Ein Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist.
Zum Dienst gehören u. a.
- der Weg von der Wohnung zur Dienststelle und zurück,
- Dienstreisen, Dienstgänge und die dienstliche Tätigkeit am Bestimmungsort,
- die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen sowie
- Tätigkeiten, die öffentlichen Belangen oder dienstlichen Interessen dienen, während die Beamtin oder der Beamte beurlaubt worden ist