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Organe

Die Organe des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt sind:

Vorstand

Der Vorstand bereitet die Beschlüsse der Verbandsversammlung vor und beschließt über diejenigen Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung der Verbandsversammlung bedürfen und die nicht dem Geschäftsführer obliegen. Er besteht aus neun Vertretern der Mitglieder des Versorgungsverbandes. Vorsitzender des Vorstands war bis 14.06.2024 Heinz-Lothar Theel. Stellvertretender Vorsitzender ist Bert Knoblauch, der bis zur Neuwahl der/des Vorsitzenden amtiert.


Mitglieder des Vorstandes

  • Herr Theel (Geschäftsführer des Landkreistages Sachsen-Anhalt) bis 14.06.2024
  • Herr Stichnoth (Landrat des Landkreises Börde)
  • Herr Dr. Burchhardt (Landrat des Landkreises Jerichower Land)
  • Herr Klebe (Bürgermeister der Stadt Arendsee)
  • Herr Küper (Landesgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt)
  • Herr Staub (Bürgermeister der Lutherstadt Eisleben)
  • Herr Krug (Beigeordneter der Landeshauptstadt Magdeburg)
  • Herr Breithaupt (Bürgermeister der Stadt Blankenburg)
  • Herr Knoblauch (Oberbürgermeister der Stadt Schönebeck)

Geschäftsführer

Der Geschäftsführer wird vom Vorstand des Versorgungsverbandes im Benehmen mit dem Kassenausschuss der Zusatzversorgungskasse bestellt. Er ist Vorgesetzter und Dienstvorgesetzter der Beschäftigten der Körperschaft.

Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung ist das höchste Gremium des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder vertreten ist. Sie wird mindestens einmal jährlich durch den Vorstand einberufen.

Der Beschlussfassung der Verbandsversammlung sind vorbehalten:

  • Wahl des Vorstandes
  • Festsetzung des Wirtschafts- und Stellenplanes
  • Entgegennahme des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie Entlastungserteilung
  • Änderung der Satzung
  • Auflösung des Versorgungsverbandes