Voraussetzungen für den Bezug der Betriebsrente
Versicherungsfall
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn ein Anspruch auf
- Altersrente als Vollrente,
- teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente oder
- Hinterbliebenenrente besteht.
Wartezeit
Die Wartezeit ist grundsätzlich erfüllt, wenn
- für 60 Monate Aufwendungen entrichtet worden sind oder
- ein Arbeitsunfall eingetreten ist.
Für eine Alters- oder Hinterbliebenenrente, die ausschließlich aus dem Arbeitnehmerbeitrag gezahlt wird, bedarf es keiner Wartezeit.
Antragstellung
Die Zahlung der Betriebsrente erfolgt nur auf schriftlichen Antrag.