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Voraussetzungen für den Bezug der Betriebsrente

Versicherungsfall

Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn ein Anspruch auf

  • Altersrente als Vollrente,
  • teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente oder
  • Hinterbliebenenrente besteht.
Wartezeit

Die Wartezeit ist grundsätzlich erfüllt, wenn

  • für 60 Monate Aufwendungen entrichtet worden sind oder
  • ein Arbeitsunfall eingetreten ist.

Für eine Alters- oder Hinterbliebenenrente, die ausschließlich aus dem Arbeitnehmerbeitrag gezahlt wird, bedarf es keiner Wartezeit.

Antragstellung

Die Zahlung der Betriebsrente erfolgt nur auf schriftlichen Antrag.